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Beglaubigte Übersetzung für ein E-2-Visum
Mit einem E-2-Visum kann ein Vertragsinvestor (treaty investor), also ein Staatsangehöriger eines Vertragsstaats, ein US-Unternehmen aufbauen und leiten, in das er einen erheblichen Betrag investiert hat; ein E-1-Visum ermöglicht dasselbe einem Vertragshändler (treaty trader), dessen Handel überwiegend mit den USA stattfindet. Von außerhalb der USA geht der Antrag an ein US-Konsulat, mit den Dokumenten, die die US-Vertretung verlangt: wem das Unternehmen gehört und welche Staatsangehörigkeit die Eigentümer haben, wie viel investiert wurde und woher das Geld stammt. Vieles davon liegt in der Sprache des Investors vor: Die USCIS braucht immer eine englische Übersetzung, und jedes Konsulat legt in seinen Hinweisen fest, welche Dokumente übersetzt werden müssen.
Ein Konsulat oder die USCIS
Bei Anträgen von außerhalb der USA entscheidet ein US-Konsulat über E-2- und E-1-Visa; ein Statuswechsel (change of status) innerhalb der USA geht mit dem Formular I-129 an die USCIS.
Die Spur des Geldes
Kontoauszüge, Kauf- und Darlehensverträge, Überweisungen: woher die Investition stammt und wie sie ins Unternehmen gelangt ist.
Kann Hunderte von Seiten umfassen
Sobald Kontoauszüge aus mehreren Jahren, die Unterlagen des Unternehmens und die Investition selbst dabei sind.
Auf einen Blick
| E-2 und E-1 | |
|---|---|
| Wer den Antrag stellt | Der Investor oder Händler oder ein Mitarbeiter eines Unternehmens aus dem Vertragsstaat, bei einem US-Konsulat außerhalb der USA: mit dem Formular DS-160 (und dem Formular DS-156E, außer beim E-2-Hauptinvestor) und den Dokumenten, die die US-Vertretung verlangt. Wer sich bereits in den USA aufhält, kann bei der USCIS mit dem Formular I-129 und der Ergänzung für die Klassifizierung E-1/E-2 (E-1/E-2 Classification Supplement) einen Statuswechsel beantragen; diese Petition kann nicht von außerhalb der USA eingereicht werden. |
| Wer entscheidet | Beim Visum der Konsularbeamte; bei einem Statuswechsel oder einer Verlängerung des Status die USCIS. |
| Was nachzuweisen ist | Bei E-2: dass Staatsangehörige des Vertragsstaats mindestens 50 % des Unternehmens besitzen; dass die Investition erheblich ist, wofür es keinen festen Mindestbetrag in Dollar gibt (sie wird an den Kosten des Unternehmens gemessen); dass die Mittel unwiderruflich gebunden sind, dem Verlustrisiko unterliegen und nicht durch Straftaten erlangt wurden; dass das Unternehmen echt und nicht marginal ist; und dass der Investor es aufbauen und leiten wird. Bei E-1: ein erheblicher Handel, der zu mehr als der Hälfte zwischen den USA und dem Vertragsstaat stattfindet (9 FAM 402.9, 8 CFR 214.2(e)). |
| Meist nicht auf Englisch | Die Gründungs- und Eigentumsunterlagen des Unternehmens, die Kontoauszüge, Verträge und Überweisungen, die den Weg der Mittel belegen, die Finanzunterlagen und Steuererklärungen des Unternehmens; bei E-1 Rechnungen, Konnossemente und Verträge. |
| Regel für Übersetzungen | Bei der USCIS benötigt jedes Dokument, das nicht auf Englisch ist, eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)). Beim Konsulat legt jede US-Vertretung ihre eigene Regel fest: Die US-Botschaft in Buenos Aires verlangt Dokumente auf Englisch oder mit englischer Übersetzung, die Botschaft in Bogotá akzeptiert Dokumente auf Spanisch und die US-Vertretung in Italien Dokumente auf Italienisch, und die Botschaft in Tunis verlangt beglaubigte Übersetzungen von allem, was nicht auf Englisch ist. Prüfen Sie vor der Bestellung die Hinweise der US-Vertretung für E-Visa. |
| Seitenzahl | Wächst mit den Jahren an Kontoauszügen, die den Weg des Geldes belegen, und mit den eigenen Unterlagen des Unternehmens. Sie kann Hunderte von Seiten erreichen. |
Dokumente, die meist übersetzt werden müssen
Welche Dokumente eingereicht werden, entscheidet Ihr Anwalt; wir übersetzen sie vollständig, einschließlich aller Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke. In E-2- und E-1-Akten sind meist diese Dokumente nicht auf Englisch (die Links führen zu englischsprachigen Seiten):
- Staatsangehörigkeit und Eigentum: der Reisepass, die Geburtsurkunde oder der Personalausweis des Investors sowie die Gründungsurkunde, die Satzung (CH: Statuten), die Anteilsnachweise (z. B. Aktienurkunden) oder der Gesellschaftsvertrag (partnership agreement) des US-Unternehmens und jedes Unternehmens, dem es gehört.
- Woher das Geld stammt: Kontoauszüge aus dem Zeitraum, in dem die Mittel angesammelt wurden, Gehaltsabrechnungen und Arbeitgeberbestätigungen, Steuererklärungen, eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellte Vermögensaufstellung, die Urkunde oder der Vertrag über eine verkaufte Immobilie oder ein verkauftes Unternehmen, Darlehensverträge und Testamente oder Schenkungsunterlagen, wenn die Mittel geerbt oder geschenkt wurden.
- Wie das Geld ins Unternehmen gelangt ist: Überweisungsbelege, Unterlagen über Treuhandkonten (escrow) und die Kontoauszüge von Absender- und Empfängerkonto, in der Reihenfolge, in der das Geld geflossen ist.
- Die Investition selbst: der Kaufvertrag eines erworbenen Unternehmens, Rechnungen für Ausstattung und Warenbestand und die Jahresabschlüsse des Unternehmens. Der US-Mietvertrag, die Genehmigungen und der Businessplan liegen meist schon auf Englisch vor.
- Bei E-1 der Handel: Rechnungen, Konnossemente, Zollunterlagen und Verträge, die sein Volumen belegen und zeigen, dass er überwiegend mit den USA stattfindet.
- Für die Familie: Heirats- und Geburtsurkunden.
Wer die Übersetzungen prüft
Beim Konsulat prüft der Beamte, der das Interview mit dem Investor führt, die Akte. Jede US-Vertretung veröffentlicht eigene Hinweise und eine eigene Dokumentenliste für E-Visa, und manche verlangen die Akte in einer bestimmten Reihenfolge und Form. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung die Seite der US-Vertretung: Die Übersetzungen folgen der Reihenfolge der Akte.
Bei der USCIS gilt für einen Statuswechsel oder eine Verlängerung des Status innerhalb der USA 8 CFR 103.2(b)(3), ebenso für jede Antwort auf eine Anforderung weiterer Nachweise (Request for Evidence, RFE).
Mit wie vielen Seiten zu rechnen ist
Berechnet wird jede Seite des Originals, unabhängig von der Wortzahl. E-2-Akten wachsen mit der Spur des Geldes:
- Kontoauszüge: einer pro Monat für jedes Konto, über das die Mittel geflossen sind, für den nachverfolgten Zeitraum.
- Kauf-, Darlehens- und Schenkungsunterlagen: oft notarielle Urkunden mit mehreren Seiten, jede mit ihren Stempeln und Vermerken.
- Die Unterlagen des Unternehmens: Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Rechnungen, wenn es gekauft wurde oder bereits tätig ist.
Für Akten mit Hunderten von Seiten erstellen wir ein Projektangebot; geliefert wird in Teillieferungen mit jeweils eigenem Liefertermin, sodass sich die Akte für das Konsulat zusammenstellen lässt, während die Übersetzungen eintreffen: Übersetzungen für Business Immigration.
Offizielle Quellen
Jede Anforderung auf dieser Seite wurde am 5. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Die Quellen sind auf Englisch.
- 9 FAM 402.9, treaty traders and treaty investors (fam.state.gov)
- Treaty trader and treaty investor visa (E) (travel.state.gov)
- 8 CFR 214.2(e), treaty traders and investors (ecfr.gov)
- Form I-129 instructions, edition 09/09/26 (uscis.gov)
- Buenos Aires, US Embassy: first-time E visa document and submission guidelines (ar.usembassy.gov)
- Bogotá, US Embassy: E visas (co.usembassy.gov)
- Italy, US Mission: E-2 first-time application requirements (it.usembassy.gov)
- Tunis, US Embassy: treaty trader and treaty investor visa (tn.usembassy.gov)
- 8 CFR 103.2(b)(3), translations (ecfr.gov)
Häufige Fragen
Muss für das Konsulat jedes Dokument übersetzt werden?
Das hängt von der US-Vertretung ab. Die US-Botschaft in Buenos Aires verlangt Dokumente auf Englisch oder mit englischer Übersetzung, die Botschaft in Bogotá akzeptiert Dokumente auf Spanisch und die US-Vertretung in Italien Dokumente auf Italienisch, und die Botschaft in Tunis verlangt beglaubigte Übersetzungen von allem, was nicht auf Englisch ist. Prüfen Sie vor der Bestellung die Hinweise der US-Vertretung, bei der Sie den Antrag stellen.
Müssen wir jeden Kontoauszug übersetzen lassen?
Jeder Kontoauszug, der eingereicht wird, wird vollständig übersetzt. Welche Kontoauszüge Herkunft und Weg der Mittel belegen, entscheidet Ihr Anwalt.
Müssen die Übersetzungen notariell beglaubigt werden?
Nicht für die USCIS: 8 CFR 103.2(b)(3) verlangt die Bescheinigung des Übersetzers, keinen Notar. Verlangt eine andere Stelle eine notarielle Beglaubigung, kostet sie 34,90 $ pro Auftrag.
Werden Beträge in US-Dollar umgerechnet?
Nein. Beträge bleiben in der Währung des Originals; das Datum steht dabei, damit zum Wechselkurs des Stichtags umgerechnet werden kann.
Haben Sie die Dokumente zur Hand?
Laden Sie sie hoch und sehen Sie Seitenzahl, Preis und Lieferzeit, bevor Sie bezahlen. Für eine Akte mit Hunderten von Seiten fordern Sie ein Projektangebot an.