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Beglaubigte Übersetzung für eine EB-1C-Petition

Die Green Card EB-1C ist für Manager und Führungskräfte gedacht, die von einem Unternehmen außerhalb der USA zu einem verbundenen US-Unternehmen versetzt werden, das seit mindestens einem Jahr geschäftlich tätig ist. Der US-Arbeitgeber reicht das Formular I-140 bei der USCIS ein, ohne Arbeitsmarktzertifizierung (labor certification), und die Nachweise ähneln stark denen einer L-1A-Petition: wie die Unternehmen verbunden sind, die Management- oder Führungsrolle des Mitarbeiters außerhalb der USA und die Geschäftstätigkeit des US-Unternehmens. Die Unterlagen von außerhalb der USA benötigen jeweils eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)).

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Die USCIS entscheidet

Formular I-140, eingereicht vom US-Arbeitgeber; dann die Green Card über das Formular I-485 oder ein Konsulat.

Ein Jahr als Manager außerhalb der USA

Mindestens ein Jahr, nicht unbedingt ununterbrochen, in den drei Jahren vor der Petition oder vor der Einreise in die USA zur Arbeit für denselben Arbeitgeber.

Unternehmensunterlagen

Organigramme, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse, Gesellschafts- und Eigentumsunterlagen.

Auf einen Blick

EB-1C-Petitionen im Überblick
EB-1C
Wer die Petition einreichtDer US-Arbeitgeber, mit dem Formular I-140. Eine Arbeitsmarktzertifizierung ist nicht nötig.
Wer entscheidetDie USCIS entscheidet über die Petition. Der Mitarbeiter beantragt dann die Green Card mit dem Formular I-485 innerhalb der USA oder über das Nationale Visazentrum (National Visa Center, NVC) und ein Konsulat außerhalb der USA.
Was nachzuweisen istDass der US-Arbeitgeber derselbe Arbeitgeber wie das Unternehmen außerhalb der USA ist oder dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Schwestergesellschaft; dass der Mitarbeiter in den drei Jahren vor der Petition (oder vor der Einreise in die USA, um für diesen Arbeitgeber zu arbeiten) mindestens ein Jahr lang, nicht unbedingt ununterbrochen, außerhalb der USA als Manager oder Führungskraft für ihn gearbeitet hat; dass der US-Arbeitgeber seit mindestens einem Jahr geschäftlich tätig ist, sodass eine neue Niederlassung nicht infrage kommt; und dass die angebotene Stelle eine Management- oder Führungsposition ist (8 CFR 204.5(j), Policy Manual).
Meist nicht auf EnglischDie Gesellschafts- und Eigentumsunterlagen, die die Verbindung belegen, die Organigramme und Lohnabrechnungen des Unternehmens außerhalb der USA, seine Jahresabschlüsse und die Arbeitgeberbestätigungen des Mitarbeiters.
Regel für ÜbersetzungenJedes Dokument, das nicht auf Englisch ist, benötigt eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)).
SeitenzahlWächst mit den Gesellschaftsunterlagen, den Monaten an Lohnabrechnungen und den Jahren an Jahresabschlüssen, die eingereicht werden.

Dokumente, die meist übersetzt werden müssen

Welche Dokumente eingereicht werden, entscheidet Ihr Anwalt; wir übersetzen sie vollständig, einschließlich aller Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke. In EB-1C-Akten sind meist diese Dokumente nicht auf Englisch (die Links führen zu englischsprachigen Seiten):

Wer die Übersetzungen prüft

Die USCIS prüft das Formular I-140 und alles, was damit eingereicht wird, sowie jede Antwort auf eine Anforderung weiterer Nachweise (Request for Evidence, RFE); für jede Übersetzung gilt 8 CFR 103.2(b)(3).

Für die Green Card reicht ein Mitarbeiter in den USA das Formular I-485 ein (siehe Übersetzungen für das Formular I-485); ein Mitarbeiter außerhalb der USA durchläuft das Verfahren über das NVC und ein Konsulat (siehe Formular DS-260 und das NVC).

Mit wie vielen Seiten zu rechnen ist

Berechnet wird jede Seite des Originals, unabhängig von der Wortzahl. Eine EB-1C-Akte wächst mit den eingereichten Gesellschaftsunterlagen und Organigrammen, den Lohnabrechnungen jedes Monats und den Jahresabschlüssen jedes einbezogenen Jahres.

Bei einem Mitarbeiter, der mit einem L-1A-Visum gekommen ist, liegen viele dieser Dokumente oft schon übersetzt vor; dasselbe Glossar hält Namen und Funktionsbezeichnungen zwischen den beiden Petitionen identisch. Große Akten: Übersetzungen für Business Immigration.

Offizielle Quellen

Jede Anforderung auf dieser Seite wurde am 5. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Die Quellen sind auf Englisch.

Häufige Fragen

Wir haben die Dokumente für das L-1A übersetzen lassen. Können wir sie wiederverwenden?

Eine beglaubigte Übersetzung desselben Dokuments kann erneut eingereicht werden. Neue Dokumente oder neuere Fassungen der alten brauchen eine eigene Übersetzung.

Muss jede Seite der Lohnabrechnungen übersetzt werden?

Jede eingereichte Seite wird vollständig übersetzt. Welche Unterlagen die Rolle außerhalb der USA belegen, entscheidet Ihr Anwalt.

Müssen die Übersetzungen notariell beglaubigt werden?

Nicht für die USCIS: 8 CFR 103.2(b)(3) verlangt die Bescheinigung des Übersetzers, keinen Notar. Verlangt eine andere Stelle eine notarielle Beglaubigung, kostet sie 34,90 $ pro Auftrag.

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