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Beglaubigte Übersetzung für eine EB-2-NIW-Petition

Mit einem Verzicht im nationalen Interesse (national interest waiver, NIW) in der Kategorie EB-2 kann eine Fachkraft mit einem höheren Hochschulabschluss (advanced degree) oder mit besonderen Fähigkeiten (exceptional ability) eine Green Card ohne Stellenangebot und ohne Arbeitsmarktzertifizierung (labor certification) beantragen. Dazu muss sie zeigen, dass das geplante Vorhaben (proposed endeavor) erheblichen Wert und nationale Bedeutung hat, dass sie gut aufgestellt ist, um es voranzubringen, und dass der Verzicht den USA in der Gesamtabwägung nützt. Die Person kann das Formular I-140 selbst einreichen. Ihre Abschlusszeugnisse, Notenauszüge, Arbeitszeugnisse und ein Großteil der Nachweise ihrer Arbeit sind oft nicht auf Englisch, und jedes Dokument benötigt eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)).

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Die USCIS entscheidet

Formular I-140, das die Person selbst einreichen kann; dann die Green Card über das Formular I-485 oder ein Konsulat.

Abschluss oder besondere Fähigkeiten

Ein höherer Hochschulabschluss oder ein Bachelor und fünf Jahre Berufserfahrung mit wachsender Verantwortung (progressive experience) oder drei von sechs Kriterien besonderer Fähigkeiten.

Dann das nationale Interesse

Die drei Prüfpunkte aus Matter of Dhanasar: Wert und nationale Bedeutung, eine gute Ausgangsposition und die Abwägung.

Auf einen Blick

EB-2-NIW-Petitionen im Überblick
EB-2 NIW
Wer die Petition einreichtDie Person selbst oder ein Arbeitgeber, mit dem Formular I-140 und der Bitte an die USCIS, auf das Stellenangebot und die Arbeitsmarktzertifizierung zu verzichten.
Wer entscheidetDie USCIS entscheidet über die Petition. Die Green Card folgt über das Formular I-485 innerhalb der USA oder über das Nationale Visazentrum (National Visa Center, NVC) und ein Konsulat außerhalb der USA.
Was nachzuweisen istZuerst die Voraussetzungen für EB-2: ein höherer Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger, außerhalb der USA erworbener Abschluss oder ein Bachelorabschluss mit anschließend mindestens fünf Jahren Berufserfahrung mit wachsender Verantwortung im Fachgebiet oder besondere Fähigkeiten, belegt durch mindestens drei von sechs Kriterien (8 CFR 204.5(k)). Dann der Verzicht: die drei Prüfpunkte aus Matter of Dhanasar (Policy Manual).
Meist nicht auf EnglischAbschlusszeugnisse und Notenauszüge, Arbeitszeugnisse, Berufszulassungen und Mitgliedschaften sowie die Nachweise der Arbeit: Veröffentlichungen, Patente, Verträge, Fördermittel, Presse und Empfehlungsschreiben von Experten.
Regel für ÜbersetzungenJedes Dokument, das nicht auf Englisch ist, benötigt eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)).
SeitenzahlAbschlusszeugnisse, Notenauszüge und Schreiben umfassen jeweils wenige Seiten; am meisten kommt durch die Nachweise der Arbeit hinzu, etwa Veröffentlichungen, Presse und Verträge.

Dokumente, die meist übersetzt werden müssen

Welche Dokumente eingereicht werden, entscheidet Ihr Anwalt; wir übersetzen sie vollständig, einschließlich aller Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke. In EB-2-NIW-Akten sind meist diese Dokumente nicht auf Englisch (die Links führen zu englischsprachigen Seiten):

Wer die Übersetzungen prüft

Die USCIS prüft das Formular I-140 und alles, was damit eingereicht wird, sowie jede Antwort auf eine Anforderung weiterer Nachweise (Request for Evidence, RFE); für jede Übersetzung gilt 8 CFR 103.2(b)(3).

Für die Green Card reicht, wer sich in den USA aufhält, das Formular I-485 ein (siehe Übersetzungen für das Formular I-485); wer außerhalb der USA lebt, durchläuft das Verfahren über das NVC und ein Konsulat (siehe Formular DS-260 und das NVC).

Mit wie vielen Seiten zu rechnen ist

Berechnet wird jede Seite des Originals, unabhängig von der Wortzahl. Ein Abschlusszeugnis hat meist eine oder zwei Seiten, ein Notenauszug einige mehr; jedes Arbeitszeugnis hat eine oder zwei. Veröffentlichungen, Presse und Verträge lassen eine NIW-Akte wachsen, und jedes eingereichte Dokument wird vollständig übersetzt.

Für große Akten erstellen wir ein Projektangebot; geliefert wird in Teillieferungen mit jeweils eigenem Liefertermin: Übersetzungen für Business Immigration.

Offizielle Quellen

Jede Anforderung auf dieser Seite wurde am 5. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Die Quellen sind auf Englisch.

Häufige Fragen

Wenn ich eine Zeugnisbewertung einreiche, muss ich das Abschlusszeugnis dann trotzdem übersetzen lassen?

Wenn Abschlusszeugnis und Notenauszug eingereicht werden und nicht auf Englisch sind, ja: Die USCIS verlangt für jedes dieser Dokumente eine vollständige englische Übersetzung. Die Bewertung ist ein eigenes Dokument.

Übersetzen Sie veröffentlichte Fachartikel?

Ja, vollständig, mit Tabellen und Abbildungsunterschriften an ihrem Platz. Fachartikel, die schon auf Englisch sind, brauchen keine Übersetzung.

Müssen die Übersetzungen notariell beglaubigt werden?

Nicht für die USCIS: 8 CFR 103.2(b)(3) verlangt die Bescheinigung des Übersetzers, keinen Notar. Verlangt eine andere Stelle eine notarielle Beglaubigung, kostet sie 34,90 $ pro Auftrag.

Haben Sie die Dokumente zur Hand?

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