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Beglaubigte Übersetzung für ein CR-1- oder IR-1-Ehegattenvisum

CR-1 und IR-1 sind die Einwanderungsvisa für den Ehemann oder die Ehefrau eines US-Staatsbürgers, wenn der Ehepartner außerhalb der USA lebt und über eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat einwandert: Der Ehepartner reist als Green-Card-Inhaber (permanent resident) in die USA ein. Besteht die Ehe am Tag der Einreise seit weniger als 2 Jahren, ist das Visum ein CR-1 und der Ehepartner Green-Card-Inhaber mit bedingtem Status (conditional resident); andernfalls ist es ein IR-1. Der US-Staatsbürger reicht das Formular I-130 bei der USCIS ein; danach sammelt das Nationale Visazentrum (National Visa Center, NVC) das Formular DS-260 und die amtlichen Dokumente ein, und eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat führt das Interview mit dem Ehepartner. Die USCIS verlangt eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)), das NVC und das Konsulat beglaubigte Übersetzungen der Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem der Ehepartner den Antrag stellt.

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USCIS, NVC, ein Konsulat

Formular I-130 bei der USCIS; Formular DS-260 und die amtlichen Dokumente beim NVC; dann das Interview.

Zwei Jahre Ehe

Bei der Einreise weniger als zwei Jahre verheiratet: ein CR-1 und eine auf zwei Jahre befristete Green Card, dann das Formular I-751.

Amtliche Dokumente

Heirats- und Geburtsurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile, Führungszeugnisse, Gerichtsunterlagen.

Auf einen Blick

CR-1- und IR-1-Visa im Überblick
CR-1 und IR-1
Wer die Petition einreichtDer US-Staatsbürger, mit dem Formular I-130 und dem Formular I-130A für den Ehepartner. Nach der Genehmigung füllt der Ehepartner für das NVC das Formular DS-260 auf Englisch aus. Kinder sind in der Petition für den Ehepartner nicht enthalten: Für jedes Kind ist ein eigenes Formular I-130 nötig.
Wer entscheidetDie USCIS entscheidet über die Petition, der Konsularbeamte nach dem Interview über das Visum und ein Beamter der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) über die Einreise. Bei einem CR-1 entscheidet die USCIS später über das Formular I-751.
Was nachzuweisen istEine standesamtliche Heiratsurkunde und der Nachweis, dass jede frühere Ehe beider Ehepartner rechtlich beendet ist (8 CFR 204.2(a)), mit Nachweisen, dass die Ehe echt ist (bona fide); dann beim Konsulat, dass der Ehepartner die Voraussetzungen für das Einwanderungsvisum erfüllt.
Meist nicht auf EnglischDie Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden, die rechtskräftigen Scheidungsurteile, Sterbeurkunden oder Annullierungsunterlagen jeder früheren Ehe, Führungszeugnisse, Gerichts- und Haftunterlagen, Militärunterlagen und Nachweise der Ehe wie gemeinsame Unterlagen und eidesstattliche Erklärungen.
Regel für ÜbersetzungenBei der USCIS benötigt jedes Dokument, das Text in einer anderen Sprache als Englisch enthält, eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)). Beim NVC und beim Konsulat brauchen Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem der Ehepartner den Antrag stellt, eine beglaubigte Übersetzung mit einer vom Übersetzer unterschriebenen Erklärung, dass sie richtig ist und dass er zum Übersetzen befähigt ist (Schritt 7); der Scan der Übersetzung kommt in dieselbe Datei wie das Original (Schritt 8), das Original zuerst (FAQ zu amtlichen Dokumenten).
SeitenzahlGering bei den amtlichen Dokumenten: ein bis zwei Seiten pro Urkunde, einige für jedes Urteil und jede Gerichtsunterlage. Am meisten kommt durch die Nachweise der Ehe hinzu.

Dokumente bei jedem Schritt

Welche Dokumente eingereicht werden, entscheiden Sie oder Ihr Anwalt; wir übersetzen vollständig, was ausgewählt wird, einschließlich aller Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke. Im Einzelnen (die Links führen zu englischsprachigen Seiten):

Vor der Bestellung

Zuerst das richtige Dokument, dann die Übersetzung: Die Dokumentensuche des US-Außenministeriums (Document Finder) nennt Land für Land, welches amtliche Dokument zu beschaffen ist und bei welcher Behörde. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel enthält die Kurzfassung der Geburtsurkunde nicht die Namen der Eltern, deshalb ist die Langfassung zu beantragen; in Mexiko ersetzt die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses nicht die Geburtsurkunde (acta de nacimiento) des Standesamts.

Führungszeugnisse verlieren nach 2 Jahren ihre Gültigkeit, außer wenn sie von einem Land ausgestellt wurden, in dem der Ehepartner früher gelebt hat und in das er nicht zurückgekehrt ist; zu übersetzen ist deshalb das Führungszeugnis, das beim Interview noch gültig sein wird. Ein Dokument, das das Konsulat ohne Übersetzung akzeptiert, weil es in der Amtssprache des Landes verfasst ist, braucht trotzdem eine beglaubigte englische Übersetzung, wenn es bei der USCIS eingereicht wird (8 CFR 103.2(b)(3)).

Offizielle Quellen

Jede Anforderung auf dieser Seite wurde am 5. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Die Quellen sind auf Englisch.

Häufige Fragen

Braucht das NVC Übersetzungen von Dokumenten in der Amtssprache meines Landes?

Nach der Regel des US-Außenministeriums nicht, wenn der Ehepartner den Antrag in diesem Land stellt: Verlangt werden beglaubigte Übersetzungen der Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem der Ehepartner den Antrag stellt, und die eigenen Hinweise der Botschaft können weitere Anforderungen enthalten. Werden dieselben Dokumente bei der USCIS eingereicht, brauchen sie eine englische Übersetzung.

Wie wird eine Übersetzung beim NVC hochgeladen?

In derselben Datei wie das Originaldokument: zuerst das Original, dann die englische Übersetzung, in Farbe gescannt. Wir liefern die Übersetzung als PDF, das sich direkt mit Ihrem Scan zusammenführen lässt.

Müssen die Übersetzungen notariell beglaubigt werden?

Die USCIS verlangt die Bescheinigung des Übersetzers (8 CFR 103.2(b)(3)), das US-Außenministerium eine vom Übersetzer unterschriebene Erklärung; keine der beiden Stellen verlangt einen Notar. Verlangt eine andere Stelle eine notarielle Beglaubigung, kostet sie 34,90 $ pro Auftrag.

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