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Beglaubigte Übersetzung für ein CR-1- oder IR-1-Ehegattenvisum
CR-1 und IR-1 sind die Einwanderungsvisa für den Ehemann oder die Ehefrau eines US-Staatsbürgers, wenn der Ehepartner außerhalb der USA lebt und über eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat einwandert: Der Ehepartner reist als Green-Card-Inhaber (permanent resident) in die USA ein. Besteht die Ehe am Tag der Einreise seit weniger als 2 Jahren, ist das Visum ein CR-1 und der Ehepartner Green-Card-Inhaber mit bedingtem Status (conditional resident); andernfalls ist es ein IR-1. Der US-Staatsbürger reicht das Formular I-130 bei der USCIS ein; danach sammelt das Nationale Visazentrum (National Visa Center, NVC) das Formular DS-260 und die amtlichen Dokumente ein, und eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat führt das Interview mit dem Ehepartner. Die USCIS verlangt eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)), das NVC und das Konsulat beglaubigte Übersetzungen der Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem der Ehepartner den Antrag stellt.
USCIS, NVC, ein Konsulat
Formular I-130 bei der USCIS; Formular DS-260 und die amtlichen Dokumente beim NVC; dann das Interview.
Zwei Jahre Ehe
Bei der Einreise weniger als zwei Jahre verheiratet: ein CR-1 und eine auf zwei Jahre befristete Green Card, dann das Formular I-751.
Amtliche Dokumente
Heirats- und Geburtsurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile, Führungszeugnisse, Gerichtsunterlagen.
Auf einen Blick
| CR-1 und IR-1 | |
|---|---|
| Wer die Petition einreicht | Der US-Staatsbürger, mit dem Formular I-130 und dem Formular I-130A für den Ehepartner. Nach der Genehmigung füllt der Ehepartner für das NVC das Formular DS-260 auf Englisch aus. Kinder sind in der Petition für den Ehepartner nicht enthalten: Für jedes Kind ist ein eigenes Formular I-130 nötig. |
| Wer entscheidet | Die USCIS entscheidet über die Petition, der Konsularbeamte nach dem Interview über das Visum und ein Beamter der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) über die Einreise. Bei einem CR-1 entscheidet die USCIS später über das Formular I-751. |
| Was nachzuweisen ist | Eine standesamtliche Heiratsurkunde und der Nachweis, dass jede frühere Ehe beider Ehepartner rechtlich beendet ist (8 CFR 204.2(a)), mit Nachweisen, dass die Ehe echt ist (bona fide); dann beim Konsulat, dass der Ehepartner die Voraussetzungen für das Einwanderungsvisum erfüllt. |
| Meist nicht auf Englisch | Die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden, die rechtskräftigen Scheidungsurteile, Sterbeurkunden oder Annullierungsunterlagen jeder früheren Ehe, Führungszeugnisse, Gerichts- und Haftunterlagen, Militärunterlagen und Nachweise der Ehe wie gemeinsame Unterlagen und eidesstattliche Erklärungen. |
| Regel für Übersetzungen | Bei der USCIS benötigt jedes Dokument, das Text in einer anderen Sprache als Englisch enthält, eine vollständige englische Übersetzung mit der Bescheinigung des Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist und dass er befähigt ist, das Original zu übersetzen (8 CFR 103.2(b)(3)). Beim NVC und beim Konsulat brauchen Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem der Ehepartner den Antrag stellt, eine beglaubigte Übersetzung mit einer vom Übersetzer unterschriebenen Erklärung, dass sie richtig ist und dass er zum Übersetzen befähigt ist (Schritt 7); der Scan der Übersetzung kommt in dieselbe Datei wie das Original (Schritt 8), das Original zuerst (FAQ zu amtlichen Dokumenten). |
| Seitenzahl | Gering bei den amtlichen Dokumenten: ein bis zwei Seiten pro Urkunde, einige für jedes Urteil und jede Gerichtsunterlage. Am meisten kommt durch die Nachweise der Ehe hinzu. |
Dokumente bei jedem Schritt
Welche Dokumente eingereicht werden, entscheiden Sie oder Ihr Anwalt; wir übersetzen vollständig, was ausgewählt wird, einschließlich aller Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke. Im Einzelnen (die Links führen zu englischsprachigen Seiten):
- Formular I-130 bei der USCIS: die Heiratsurkunde, die Unterlagen, die das Ende jeder früheren Ehe eines der beiden Ehepartner belegen, Nachweise, dass die Ehe echt ist (gemeinsames Eigentum, ein gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Finanzen, die Geburtsurkunden der Kinder des Paares, eidesstattliche Erklärungen von Personen, die das Paar kennen), und die Unterlagen über jede rechtliche Namensänderung. Siehe Übersetzungen für das Formular I-130 und zu den Nachweisen der Ehe die Seite Green Card durch Heirat.
- Beim NVC: Originale oder beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunde des Ehepartners und jeder Heiratsurkunde; das rechtskräftige Scheidungsurteil, die Sterbeurkunde oder die Annullierungsunterlagen jeder früheren Ehe, auch der früheren Ehen des US-Staatsbürgers, der die Petition einreicht; Führungszeugnisse für einen Ehepartner ab 16 Jahren; beglaubigte Gerichts- und Haftunterlagen zu jeder Verurteilung; und Militärunterlagen. Die Dokumente werden in Farbe gescannt, mit Vorder- und Rückseite, wenn auf der Rückseite Stempel, Siegel oder Schrift stehen. Siehe Formular DS-260 und das NVC sowie Übersetzungen für das NVC.
- Beim Interview: die Originale oder beglaubigten Abschriften von allem, was hochgeladen wurde, die Führungszeugnisse im Original und jede Übersetzung, die nicht an das NVC geschickt wurde.
- Zwei Jahre später, bei einem CR-1: das Formular I-751, gemeinsam eingereicht in den 90 Tagen vor Ablauf der bedingten Green Card, mit Nachweisen der Ehe ab dem Tag der Hochzeit (Übersetzungen für das Formular I-751).
Vor der Bestellung
Zuerst das richtige Dokument, dann die Übersetzung: Die Dokumentensuche des US-Außenministeriums (Document Finder) nennt Land für Land, welches amtliche Dokument zu beschaffen ist und bei welcher Behörde. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel enthält die Kurzfassung der Geburtsurkunde nicht die Namen der Eltern, deshalb ist die Langfassung zu beantragen; in Mexiko ersetzt die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses nicht die Geburtsurkunde (acta de nacimiento) des Standesamts.
Führungszeugnisse verlieren nach 2 Jahren ihre Gültigkeit, außer wenn sie von einem Land ausgestellt wurden, in dem der Ehepartner früher gelebt hat und in das er nicht zurückgekehrt ist; zu übersetzen ist deshalb das Führungszeugnis, das beim Interview noch gültig sein wird. Ein Dokument, das das Konsulat ohne Übersetzung akzeptiert, weil es in der Amtssprache des Landes verfasst ist, braucht trotzdem eine beglaubigte englische Übersetzung, wenn es bei der USCIS eingereicht wird (8 CFR 103.2(b)(3)).
Offizielle Quellen
Jede Anforderung auf dieser Seite wurde am 5. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Die Quellen sind auf Englisch.
- Immigrant Visa for a Spouse of a U.S. Citizen (IR1 or CR1) (travel.state.gov)
- Step 7: Collect Civil Documents (travel.state.gov)
- Step 8: Scan Collected Documents (travel.state.gov)
- Civil Documents FAQs (travel.state.gov)
- Step 10: Prepare for the Interview (travel.state.gov)
- Step 11: Applicant Interview (travel.state.gov)
- 9 FAM 504.4, pre-appointment processing (fam.state.gov)
- Reciprocity and Civil Documents by Country, United Kingdom (travel.state.gov)
- Reciprocity and Civil Documents by Country, Mexico (travel.state.gov)
- I-130, Petition for Alien Relative (uscis.gov)
- Form I-130 instructions, edition 04/01/24 (uscis.gov)
- 8 CFR 204.2(a), petitions for spouses (ecfr.gov)
- Conditional Permanent Residence (uscis.gov)
- I-751, Petition to Remove Conditions on Residence (uscis.gov)
- 8 CFR 216.4, joint petition to remove conditional status (ecfr.gov)
- 8 CFR 103.2(b)(3), translations (ecfr.gov)
Häufige Fragen
Braucht das NVC Übersetzungen von Dokumenten in der Amtssprache meines Landes?
Nach der Regel des US-Außenministeriums nicht, wenn der Ehepartner den Antrag in diesem Land stellt: Verlangt werden beglaubigte Übersetzungen der Dokumente, die weder auf Englisch noch in der Amtssprache des Landes verfasst sind, in dem der Ehepartner den Antrag stellt, und die eigenen Hinweise der Botschaft können weitere Anforderungen enthalten. Werden dieselben Dokumente bei der USCIS eingereicht, brauchen sie eine englische Übersetzung.
Wie wird eine Übersetzung beim NVC hochgeladen?
In derselben Datei wie das Originaldokument: zuerst das Original, dann die englische Übersetzung, in Farbe gescannt. Wir liefern die Übersetzung als PDF, das sich direkt mit Ihrem Scan zusammenführen lässt.
Müssen die Übersetzungen notariell beglaubigt werden?
Die USCIS verlangt die Bescheinigung des Übersetzers (8 CFR 103.2(b)(3)), das US-Außenministerium eine vom Übersetzer unterschriebene Erklärung; keine der beiden Stellen verlangt einen Notar. Verlangt eine andere Stelle eine notarielle Beglaubigung, kostet sie 34,90 $ pro Auftrag.
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